Möchtest du eine Dominikanische Frau heiraten, weißt aber noch nicht wie das ganze abläuft und welche Dokumente hierfür erforderlich sind? Anbei fassen wir das wichtigste zur Eheschließung in der Dominikanischen Republik zusammen, sodass du einen ersten Überblick bekommst und weißt, was dich alles erwartet.
Dominikanische Frau heiraten
Wer eine Dominikanische Frau heiraten möchte, der benötigt etwas Zeit, denn es werden etliche Unterlagen benötigt. Der ganze Ablauf an sich ist aber relativ unkompliziert. Anbei fassen wir alles wichtige zusammen. Da wir jedoch keine Garantie auf die Richtigkeit gewähren können, solltest du dich zuvor nochmals an die Dominikanische Behörde wenden, denn nur diese können genau mitteilen, was alles benötigt wird. Einen groben Überblick bekommst du hier aber trotzdem, damit du dir schon im Vorfeld einige Gedanken darüber machen kannst. Wenn du deine Dominikanische Frau als Nachzug nach Deutschland holen möchtest, so ist heiraten die beste Option.
Eheschließung in der Dominikanischen Republik
An sich ist die Eheschließung in der Dominikanischen Republik einfach und verläuft in der. Regel sehr schnell. Sind alle Dokumente vollständig, so kann das ganze innerhalb 24 Stunden vom Standesamt durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Dokumente zur Eheschließung vollständig sind. Anbei listen wir kurz auf, was alles benötigt wird. Dem dominikanischen Standesbeamten sind vorzulegen
- Reisepässe der Verlobten
- Geburtsurkunden der Verlobten; Die deutsche Geburtsurkunde muss von einer dominikanischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden; daraufhin ist sie mit spanischer Übersetzung (oder in der internationalen Version) dem dominikanischen Standesbeamten vorzulegen.
- Konsularische Bescheinigung der Deutschen Botschaft Santo Domingo in spanischer Sprache, wonach keine Ehehindernisse vorliegen. Diese Konsularische Bescheinigung kann nur nach Vorlage des Original – Ehefähigkeitszeugnisses sowie bei Zahlung einer Gebühr von ca. 1400,00 Pesos ausgestellt werden.
- Es müssen zwei Trauzeugen anwesend sein
- Der dominikanische Standesbeamte muss ein „Extracto de Acta Matrimonial“ oder eine „Acta Inextensa de Matrimonio“ als Heiratsurkunde ausstellen (nicht eine einfache Heiratsbescheinigung, wie das „Certificado de Matrimonio“). Für die spätere Verwendung im deutschen Rechtsverkehr (z. B. Eintragung in ein deutsches Eheregister) muss die Heiratsurkunde von der „Junta Central Electoral“ überbeglaubigt werden (Aufkleber mit Barcode und Unterschrift auf der Rückseite der Urkunde).
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt in Deutschland als Nachweis, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Es wird vom zuständigen Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes des deutschen Verlobten auf Antrag ausgestellt und beinhaltet die Daten beider Verlobten. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland nie gemeldet waren, wenden sich an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin. Dem Antrag für die Eheschließung in der Dominikanischen Republik sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Reisepässe jeder Staatsangehörigkeit der Verlobten
- aktuelle Geburtsurkunde beider Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
- Ledigkeitsbescheinigung der ausländischen Verlobten bzw. eidesstattliche Versicherung über den Familienstand (falls im Herkunftsland keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden)
- Heiratsurkunden und Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von Vorehen der Verlobten (falls bereits früher verheiratet gewesen)
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern beider Verlobten
- ggf. Wohnsitznachweis beider Verlobten
- Ausländische Urkunden müssen von der zuständigen Stelle legalisiert/apostilliert werden.
Handelt es sich um dominikanische Urkunden, so müssen die Urkunden von der Junta Central Electoral legalisiert , bzw. die Ledigkeitsbescheinigung von der Procuradoria General überbeglaubigt werden.
Handelt es sich um haitianische Urkunden, so müssen diese vom haitianischen Außen- und Justizministerium überbeglaubigt werden.
Handelt es sich um andere ausländische Urkunden, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Ausstellungsstaates über eventuelle Legalisationsbedürfnisse.
Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer Übersetzung einzureichen.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren fällig, die vom Antragsteller direkt beim zuständigen Standesamt einzuzahlen sind.
INFO: Jegliche Unterlagen aus dem Ausland müssen in die spanische Sprache von einem amtlichen Übersetzer übersetzt werden (aus dem Ausland oder aus der Dominikanischen Republik) und daraufhin müssen diese Unterlagen vom dominikanischem Konsulat im Ausland legalisiert werden, sowie vom dominikanischem Aussenministerium in der Dominikanischen Republik.
Hast du bereits Erfahrungen mit Dominikanische Frau heiraten gemacht? Haben wir etwas vergessen? Hinterlasse uns doch einen Kommentar mit deinen Erfahrungen und wie der Ablauf bei dir vor sich ging.