Hast du jemanden in der Dom Rep kennengelernt und möchtest die Dominikanerin nach Deutschland bringen? Sei es zum Urlaub um ihr deine Heimat zu zeigen, oder doch für immer? In diesem Ratgeber fassen wir das wichtigste zusammen und verraten dir was du beachten musst und wie du eine Frau aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland holen kannst.
Dominikanerin nach Deutschland bringen
Wer eine Dominikanerin nach Deutschland bringen will, der hat mehrer Möglichkeiten. Am einfachsten ist es, wenn du sie lediglich zu besuch einlädst und sie nicht länger wie 90 Tage vor hat in Deutschland zu bleiben. Wenn du ganz nach Deutschland holen möchtest, dann wird es etwas komplizierter. So oder so ist es ein kleiner Zeitaufwand. Wichtig ist nur, dass alle Dokumente vollständig sind, dann klappt das auch mit dem Visum.
Dominikanerin für Urlaub nach Deutschland bringen
Wenn du eine Dominikanerin für eine kurze Zeit nach Deutschland holen möchtest, dann benötigt sie nur ein Schengen Visum. Mittels diesem kann sie sich für 90 Tage aufhalten.
Schengen Visum für Dominikanerin
Ein Schengen Visum für eine Dominikanische Frau kann man in Santo Domingo in der deutschen Botschaft beantragen. Der Antragsteller muss nach einer Terminvereinbarung persönlich dort erscheinen und alle Dokumente mitbringen. Folgende Unterlagen und Dokumente werden benötigt.
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums“, erhältlich über www.santo-domingo.diplo.de und bei der Botschaft
- Bei ReisenminderjährigerPersonen:
- Einwilligungserklärung und Passkopie der gesetzlichen Vertreter. Die Erklärung kann nur
- persönlich in der Botschaft unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises abgegeben werden.
- EinaktuellesbiometrischesPassfotomiteinfarbigem,hellenHintergrund(Format:45x35mm)
- Reisekrankenversicherung (mit mind. 30.000 € Deckungssumme und Heimschaffung im Krankheits- und Todesfall), ggf. mit einer Kopie für den Visumsantrag
- Reisepass (Gültigkeit noch mind. 3 Monate nach Visumablauf) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa, Ein- und Ausreisestempeln (sofern vorhanden alte Reisepässe), außerdem Original und Kopie des Personalausweises (Cédula)
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde des Antragsstellers/der Antragstellerin (jeweils Original und Kopie)
- Wenn zutreffend Geburtsurkunden der Kinder des Antragstellers/der Antragstellerin (jeweils Original und Kopie)
- Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate sowie aktuelle Bankbescheinigung im Original, ggf. Eigentumsnachweise (z.B. Grundbuchauszüge bei Immobilienbesitz) in Kopie
Wenn ein Nachweis über ausreichende Eigenmittel zur Finanzierung der Reise nicht erbracht werden kann, ist die Vorlage einer aktuellen, förmlichen Verpflichtungserklärung des Einladers, abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, erforderlich (jeweils Original und Kopie).
Die Kosten für das Schengen Visum betragen 60 Euro und müssen in bar in der Landeswährung (Peso) bezahlt werden. Sollte das Visum nicht ausgestellt werden können, so gibt es keine Erstattung.
Es kann dazu kommen, dass man noch weitere Dokumente vorweisen muss, das kommt immer ganz auf die Umstände darauf an. Die Beantragung des Visum führt nämlich nicht automatisch zur Vergabe. Sollte das so sein, so wird einem das aber in der Botschaft beim Termin mitgeteilt.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Frau mit dem Schengen Visum in Deutschland weder arbeiten, noch heiraten kann. Es ist lediglich für Touristische bzw für Geschäftliche Aufenthalte. Bei Bedarf kann das Visum in Deutschland aber auch verlängert werden.
Dominikanische Frau nach Deutschland holen (Nachzug)
Es ist natürlich auch möglich, die Frau ganz nach Deutschland zu holen. Vor allem wenn man eine Dom Rep Frau geheiratet hat, ist es einfach. Aber auch hier ist es wieder wichtig, dass alle Dokumente vollständig sind. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen:
- Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge (zum Herunterladen auf der Website oder im Schalterraum der Botschaft) mit einem biometrischen Passfoto (heller Hintergrund)
- Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie zwei Kopien der Lichtbildseite, außerdem Original und zwei Kopien des Personalausweises (Cédula)
- Original und zwei Kopien der ausführlichen Geburtsurkunde (acta inextensa) mit deutscher Übersetzung
- Original und zwei Kopien des Sorgerechtsurteils des zuständigen Jugendgerichts (Tribunal de niños, niñas y adolescentes) zugunsten des in Deutschland lebenden Elternteils, falls dieser nicht bereits im vollen Besitz der elterlichen Sorge ist, mit deutscher Übersetzung; Aus dem Urteil muss sich die vollständige Übertragung des Sorgerechts ergeben. Die Genehmigung zur Ausreise oder die vorläufige Übertragung des Sorgerechts (custodia provisional) ist nicht ausreichend. Das Urteil muss von der Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General) vorbeglaubigt sein.
- Sollte das Kind älter als drei Jahre sein und ist aus dem Urteil nicht erkennbar, dass das Kind vor Gericht angehört wurde, wird zusätzlich eine Zustimmungserklärung des Elternteils, der nicht nach Deutschland übersiedelt bzw. bereits in Deutschland lebt, benötigt. Die Erklärung muss in der Botschaft Santo Domingo persönlich angegeben werden.
- ZweiKopiendesReisepassesdesinDeutschlandlebendenElternteilsmitgültigerAufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis
- ZweiKopienderMeldebescheinigungdesinDeutschlandlebendenElternteils
- Minderjährige, ledige Kinder, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen bei Antragstellung die deutsche Sprache bereits beherrschen, dies wird u.a. mit dem Zertifikat der C 1- Prüfung nachgewiesen. Bitte beachten Sie, dass Anträge ohne C1-Nachweis ohne Beteiligung der Ausländerbehörde abgelehnt werden, da es an einer gesetzlichen Voraussetzung für einen Kindernachzug fehlt!
- In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.
Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei, wenn der in Deutschland lebende Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sonst beträgt die Bearbeitungsgebühr 45,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums nicht erstattet.
Die Bearbeitung kann zwischen 6-8 Wochen dauern, bis darüber entscheiden wird, ob das Visum ausgestellt wird.
>>>Siehe auch: Erfahrungen mit Frauen aus der Dom Rep
Welche Erfahrungen mit Dominikanische Frau nach Deutschland holen hast du gemacht und hat es bei dir auf Anhieb funktioniert? Hinterlasse uns doch einen Kommentar.